Qualifizierte Signatur: Unterschied zwischen den Versionen
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Die sogenannte ''qualifizierte digitale Signatur'' ist die sicherste Option im Bereich der digitalen Signaturen. | Die sogenannte ''qualifizierte digitale Signatur'' ist die sicherste Option im Bereich der digitalen Signaturen. | ||
Mit dieser soll als Alternative zur analogen Unterschrift eine Unterschrift für die digitalen Medien geschaffen werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren. | Mit dieser soll als Alternative zur analogen Unterschrift eine Unterschrift für die digitalen Medien geschaffen werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren. Die qualifizierte digitale Signatur soll damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich kommen, ausgenommen sollen die Fälle sein, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte. Qualifizierte digitale Signaturen werden in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. | ||
Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine '' '''sichere''' Signaturerstellungseinheit'' benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von Zertifikatsstellen umgesetzt. Diese Zertifikatsstellen müssen zuvor von der [http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Internationales/QualifizierteelektronischeSignatur/qualifizierteelektronischesignatur-node.html Bundesnetzagentur] anerkannt werden. Die Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.). | |||
Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine '' '''sichere''' Signaturerstellungseinheit'' benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von Zertifikatsstellen umgesetzt. Diese Zertifikatsstellen müssen zuvor von der [http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Internationales/QualifizierteelektronischeSignatur/qualifizierteelektronischesignatur-node.html Bundesnetzagentur] anerkannt werden. | |||
Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugten Signaturen im bundesdeutschen Rechtsraum finden sich bei der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/FAQ/faq-node.html Bundesnetzagentur]. | Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugten Signaturen im bundesdeutschen Rechtsraum finden sich bei der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/FAQ/faq-node.html Bundesnetzagentur]. |
Version vom 11. März 2016, 11:16 Uhr
Begriff
Die sogenannte qualifizierte digitale Signatur ist die sicherste Option im Bereich der digitalen Signaturen. Mit dieser soll als Alternative zur analogen Unterschrift eine Unterschrift für die digitalen Medien geschaffen werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren. Die qualifizierte digitale Signatur soll damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich kommen, ausgenommen sollen die Fälle sein, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte. Qualifizierte digitale Signaturen werden in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt.
Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine sichere Signaturerstellungseinheit benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von Zertifikatsstellen umgesetzt. Diese Zertifikatsstellen müssen zuvor von der Bundesnetzagentur anerkannt werden. Die Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).
Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugten Signaturen im bundesdeutschen Rechtsraum finden sich bei der Bundesnetzagentur.