Qualifizierte Signatur: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SSLplus
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine '' '''sichere''' Signaturerstellungseinheit'' benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein.
Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine '' '''sichere''' Signaturerstellungseinheit'' benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein.


Qualifizierte Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).
[[Qualifiziertes Zertifikat | Qualifizierte Zertifikate]] können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).


Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugter Signaturen im bundesdeutschen Rechts-Raum finden sich bei der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/FAQ/faq-node.html Bundesnetzagentur].
Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugter Signaturen im bundesdeutschen Rechts-Raum finden sich bei der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/FAQ/faq-node.html Bundesnetzagentur].

Version vom 12. September 2014, 13:42 Uhr

Begriff

Als Alternative zur analogen Unterschrift soll mit sogenannten qualifizierten digitalen Signaturen eine Unterschrift für die digitalen Medien geschaffen werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren.

Die qualifizierte digitale Signatur soll damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich kommen, ausgenommen sollen die Fälle sein, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte.

Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine sichere Signaturerstellungseinheit benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein.

Qualifizierte Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).

Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugter Signaturen im bundesdeutschen Rechts-Raum finden sich bei der Bundesnetzagentur.