Qualifizierte Signatur: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sogenannte ''qualifizierte digitale Signatur'' ist die sicherste Option im Bereich der digitalen Signaturen.
Diese dient als Alternative zur analogen Unterschrift für die digitalen Medien. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren. Die qualifizierte digitale Signatur kommt damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich. Ausgenommen sind die Fälle, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte. Qualifizierte digitale Signaturen werden in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt.


Als Alternative zur analogen Unterschrift soll mit sogenannten qualifizierten digitalen Signaturen eine Unterschrift für die digitalen Medien geschaffen werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren.
Für eine qualifizierte Signatur wird zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine '' '''sichere''' Signaturerstellungseinheit'' benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von Zertifikatsstellen umgesetzt. Diese Zertifikatsstellen müssen zuvor von der [http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Internationales/QualifizierteelektronischeSignatur/qualifizierteelektronischesignatur-node.html Bundesnetzagentur] anerkannt werden. Die Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).


Die qualifizierte digitale Signatur soll damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich kommen, ausgenommen sollen die Fälle sein, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte.
Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugten Signaturen im bundesdeutschen Rechtsraum finden sich bei der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/FAQ/faq-node.html Bundesnetzagentur].


Für eine qualifizierte Signatur wir zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine '' '''sichere''' Signaturerstellungseinheit'' benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein.
=Weiterführende Links=
 
[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0910&from=NL EU Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen]
[[Qualifiziertes Zertifikat | Qualifizierte Zertifikate]] können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).
 
Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugter Signaturen im bundesdeutschen Rechts-Raum finden sich bei der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/FAQ/faq-node.html Bundesnetzagentur].

Aktuelle Version vom 18. März 2016, 10:39 Uhr

Die sogenannte qualifizierte digitale Signatur ist die sicherste Option im Bereich der digitalen Signaturen. Diese dient als Alternative zur analogen Unterschrift für die digitalen Medien. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur durch das Signaturgesetz (SigG) beauftragt, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur zu überwachen und zu regulieren. Die qualifizierte digitale Signatur kommt damit in der Rechtsgültigkeit der analogen Unterschrift gleich. Ausgenommen sind die Fälle, in denen auch eine herkömmliche Unterschrift keine rechtliche Bindung hätte. Qualifizierte digitale Signaturen werden in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt.

Für eine qualifizierte Signatur wird zum einen ein gültiges qualifiziertes Zertifikat benötigt, zum zweiten wird eine sichere Signaturerstellungseinheit benötigt. Das schließt Signatur-Chipkarten ein. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von Zertifikatsstellen umgesetzt. Diese Zertifikatsstellen müssen zuvor von der Bundesnetzagentur anerkannt werden. Die Zertifikate können nur auf natürliche Personen ausgestellt werden, da beispielsweise eine Unterschrift zwar im Namen einer juristischen Person erfolgen kann, aber nicht in Ihrer Form (GmbH, AG etc.).

Mehr Details zu Fragen rund um die qualifizierten Zertifikate und damit erzeugten Signaturen im bundesdeutschen Rechtsraum finden sich bei der Bundesnetzagentur.

Weiterführende Links

EU Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen