Validierungsanforderungen bei EV-Zertifikaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Validierungsanforderungen bei EV-Zertifikaten
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Bevor ein Extended Validiation(EV) SSL Zertifikat ausgestellt werden kann, müssen zunächst die strengen Validierungsanforderungen erfüllt werden, welche Sie auf dieser Seite aufgelistet finden.
Bevor ein [https://icertificate.eu/de/ssl/merkmale/extended-validation.html Extended Validiation(EV)] SSL Zertifikat ausgestellt werden kann, müssen zunächst die strengen Validierungsanforderungen erfüllt werden, welche Sie auf dieser Seite aufgelistet finden.
1. Unternehmensvalidierung


- Überprüfung des Handelsregisterauszuges. Die Zertifizierungsstelle wird zur Überprüfung des Unternehmens den Handelsregisterauszug oder ähnliche Dokumente anfordern, welche die Gründung des Unternehmens durch eine staatliche Behörde bestätigen
'''1. Unternehmensvalidierung'''


- Überprüfung durch externe Datenbanken (Z.b DUNS and Bradstreet). Weiterhin wird GeoTrust über einen vertrauenswürdigen Drittanbieter wie beispielsweise DUNS and Bradstreet (upik.de) die Existenz und den Sitz des Unternehmens überprüfen. Diese Daten müssen mit denen im Handelsregisterauszug übereinstimmen
* Überprüfung des Handelsregisterauszuges: Die [https://icertificate.eu/wiki/CA Zertifizierungsstelle] wird zur Überprüfung des Unternehmens den Handelsregisterauszug oder ähnliche Dokumente anfordern, welche die Gründung des Unternehmens durch eine staatliche Behörde bestätigen
2. Überprüfung der Domaininhaberschaft


Der eingetragene Inhaber der Domain (Owner/Registrant) muss dem Unternehmen entsprechen welches im Handelsregister eingetragen ist. Die Angaben im Whois der Domain und dem Handelsregisterauszug müssen vollständig übereinstimmen.
* Überprüfung durch externe Datenbanken (Z.b DUNS and Bradstreet): Weiterhin wird GeoTrust über einen vertrauenswürdigen Drittanbieter, wie beispielsweise DUNS and Bradstreet (upik.de), die Existenz und den Sitz des Unternehmens überprüfen. Diese Daten müssen mit denen im Handelsregisterauszug übereinstimmen
3. Administrativer Ansprechpartner


Für die Bestellung eines EV-Zertifikates muss ein Vollzeitangestellter des Unternehmens als Administrativer Ansprechpartner angegeben werden. Dieser sollte wenn möglich die Position eines Geschäftsführers einnehmen oder eine Prokura innehaben sodass dieser Berechtigt ist im Namen des Unternehmens ein EV-Zertifikat ausstellen zu lassen.
'''2. Überprüfung der Domaininhaberschaft'''
 
Der eingetragene Inhaber der Domain (Owner/Registrant) muss dem Unternehmen entsprechen, welches im Handelsregister eingetragen ist. Die Angaben im Whois der Domain und dem Handelsregisterauszug müssen vollständig übereinstimmen
 
'''3. Administrativer Ansprechpartner'''
 
Für die Bestellung eines EV-Zertifikates muss ein Vollzeitangestellter des Unternehmens als administrativer Ansprechpartner angegeben werden. Dieser sollte wenn möglich die Position eines Geschäftsführers einnehmen oder eine Prokura innehaben, sodass dieser berechtigt ist im Namen des Unternehmens ein EV-Zertifikat ausstellen zu lassen.


Diese Berechtigung muss anhand eines Unternehmensdokuments oder durch ein telefonisches Gespräch mit einem leitenden Angestellten, einem Geschäftsführer oder der Personalabteilung bestätigt werden können.
Diese Berechtigung muss anhand eines Unternehmensdokuments oder durch ein telefonisches Gespräch mit einem leitenden Angestellten, einem Geschäftsführer oder der Personalabteilung bestätigt werden können.
4. Telefonverifizierung


Der Administrative Ansprechpartner wird von der Zertifizierungsstelle telefonisch kontaktiert damit dieser die Ausstellung des Zertifikates und die Richtigkeit der Angaben bestätigen kann.
'''4. Telefonverifizierung'''
 
Der administrative Ansprechpartner wird von der Zertifizierungsstelle telefonisch kontaktiert, damit dieser die Ausstellung des Zertifikates und die Richtigkeit der Angaben bestätigen kann.


Hierzu wird der Ansprechpartner über eine unabhängig verifizierte Festnetztelefonnummer des Unternehmens kontaktiert werden.
Hierzu wird der Ansprechpartner über eine unabhängig verifizierte Festnetztelefonnummer des Unternehmens kontaktiert werden.
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Die Telefonnummer wird hierbei mithilfe eines öffentlichen Telefonbuchs verifiziert. Hier muss die Telefonnummer mit den verifizierten Adressdaten des Unternehmens hinterlegt sein.
Die Telefonnummer wird hierbei mithilfe eines öffentlichen Telefonbuchs verifiziert. Hier muss die Telefonnummer mit den verifizierten Adressdaten des Unternehmens hinterlegt sein.


Alternativ kann die Telefonnummer auch über den DUNS and Bradstreet(upik.de) verifiziert werden, insofern hier die Nummer hinterlegt ist.
Alternativ kann die Telefonnummer auch über den DUNS and Bradstreet(upik.de) verifiziert werden, falls hier die Nummer hinterlegt ist.

Aktuelle Version vom 22. August 2014, 12:11 Uhr

Validierungsanforderungen bei EV-Zertifikaten

Bevor ein Extended Validiation(EV) SSL Zertifikat ausgestellt werden kann, müssen zunächst die strengen Validierungsanforderungen erfüllt werden, welche Sie auf dieser Seite aufgelistet finden.

1. Unternehmensvalidierung

  • Ãœberprüfung des Handelsregisterauszuges: Die Zertifizierungsstelle wird zur Ãœberprüfung des Unternehmens den Handelsregisterauszug oder ähnliche Dokumente anfordern, welche die Gründung des Unternehmens durch eine staatliche Behörde bestätigen
  • Ãœberprüfung durch externe Datenbanken (Z.b DUNS and Bradstreet): Weiterhin wird GeoTrust über einen vertrauenswürdigen Drittanbieter, wie beispielsweise DUNS and Bradstreet (upik.de), die Existenz und den Sitz des Unternehmens überprüfen. Diese Daten müssen mit denen im Handelsregisterauszug übereinstimmen

2. Überprüfung der Domaininhaberschaft

Der eingetragene Inhaber der Domain (Owner/Registrant) muss dem Unternehmen entsprechen, welches im Handelsregister eingetragen ist. Die Angaben im Whois der Domain und dem Handelsregisterauszug müssen vollständig übereinstimmen

3. Administrativer Ansprechpartner

Für die Bestellung eines EV-Zertifikates muss ein Vollzeitangestellter des Unternehmens als administrativer Ansprechpartner angegeben werden. Dieser sollte wenn möglich die Position eines Geschäftsführers einnehmen oder eine Prokura innehaben, sodass dieser berechtigt ist im Namen des Unternehmens ein EV-Zertifikat ausstellen zu lassen.

Diese Berechtigung muss anhand eines Unternehmensdokuments oder durch ein telefonisches Gespräch mit einem leitenden Angestellten, einem Geschäftsführer oder der Personalabteilung bestätigt werden können.

4. Telefonverifizierung

Der administrative Ansprechpartner wird von der Zertifizierungsstelle telefonisch kontaktiert, damit dieser die Ausstellung des Zertifikates und die Richtigkeit der Angaben bestätigen kann.

Hierzu wird der Ansprechpartner über eine unabhängig verifizierte Festnetztelefonnummer des Unternehmens kontaktiert werden.

Die Telefonnummer wird hierbei mithilfe eines öffentlichen Telefonbuchs verifiziert. Hier muss die Telefonnummer mit den verifizierten Adressdaten des Unternehmens hinterlegt sein.

Alternativ kann die Telefonnummer auch über den DUNS and Bradstreet(upik.de) verifiziert werden, falls hier die Nummer hinterlegt ist.